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Ausbildung wahlweise mit Schaltung oder Automatik!

Saßen Sie schon lange nicht mehr hinter dem Steuer oder fühlen sich unsicher im Straßenverkehr?

Auffrischungsfahrten  machen wieder sicher und selbstständig.

Sie bekommen wieder ihren Spaß am Fahren.

Alle Ausbildungsfahrzeuge mit sehr guter Rundumsicht

Probezeit


Dauer der Probezeit

Laut Gesetz muss jeder Fahranfänger eine einmalige Probezeit von mindestens zwei Jahren durchlaufen.


Verlängerung der Probezeit

Wer sich nicht an die Regeln im Straßenverkehr hält, dem droht eine verlängerte Probezeit von vier anstatt von zwei Jahren.

Allerdings wird nicht bei jedem Verkehrsverstoß die Probezeit verlängert. Das hängt immer von der Schwere des Vergehens ab.

Woher weiß ich, wie ernst mein Verstoß war?

Damit man einen besseren Überblick über die Schwere der Vergehen bekommt, wurden sie in

A-Verstöße (schwerwiegend) und B-Verstöße (weniger schwerwiegend) untereilt.

Begehen Sie einen A-Verstoß, wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Leisten Sie sich danach noch einen A-Verstoß, werden Sie verwarnt und erhalten die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis schließlich wieder entzogen.

 A-Verstöße

  • Alkohol am Steuer
  • Missachtung der Vorfahrt 
  • Selbstverschuldeter Unfall in der Probezeit
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen um 20 km/h oder mehr
  • Verstöße an Fußgängerüberwegen
  • Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17

 B-Verstöße

  • Nichtbeachten eines Stoppschildes
  • Bei erheblicher Sichtbehinderung (z. B. Nebel) ohne Licht gefahren
  • Telefonieren am Steuer mit einem Handy ohne geeignete Freisprecheinrichtung 
  • Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert
  • Ausrüstung des Kfz nicht an die Witterungsverhältnisse angepasst (z. B. keine Winterreifen im Dezember)

Tatbestand

Konsequenzen



1. A-Verstoß

Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar

A-Verstoß, der in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen steht

Besonderes Aufbauseminar

1. A-Verstoß in der verlängerten Probezeit

Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

2. A-Verstoß in der verlängerten Probezeit

Fahrerlaubnisentzug

1. B-Verstoß

keine Probezeitmaßnahmen

2. B-Verstoß

Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar

1. B-Verstoß in der verlängerten Probezeit

keine Probezeitmaßnahmen

2. B-Verstoß in der verlängerten Probezeit

Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

2. B-Verstoß in der verlängerten Probezeit

keine Probezeitmaßnahmen

4. B-Verstoß in der verlängerten Probezeit

Fahrerlaubnisentzug

E- Scooter

E-Scooter fahren:

Diese Regeln müssen Sie im Straßenverkehr beachten

Wie für alle anderen Fahrzeuge auch, so gelten für E-Scooter gewisse Regeln, die bei der Teilnahme am Straßenverkehr beachtet werden müssen. Das hier sind die wichtigsten Grundsätze:

  • Es gilt das Rechtsfahrgebot.
  • E-Scooter dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Stattdessen müssen Radwege genutzt werden. Sind diese nicht vorhanden, müssen Fahrer auf die Straße ausweichen. Die Fahrzeuge dürfen außerdem in speziell ausgezeichneten Fahrradstraßen genutzt werden.
  • Sind Fahrradampeln vorhanden, müssen diese beachtet werden. Ansonsten gelten die Regelungen der herkömmlichen Ampeln.
  • Möchten Sie abbiegen, müssen Sie darauf mit einem Handzeichen hinweisen.
  • Mehrere E-Roller müssen hintereinander fahren. Das Nebeneinanderfahren ist nicht erlaubt.

Nicht vergessen:

E-Scooter müssen versichert sein

Für einen E-Scooter muss eine Versicherung abgeschlossen werden.

Eine weitere Besonderheit, die Elektro-Roller von einem Fahrrad unterscheidet: Für einen E-Scooter muss eine Versicherung abgeschlossen werden. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden.

Notwendige Anmeldedokumente


  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles Passbild (max. 6 Monate)
  • Sehtest (Augenoptiker, Augenarzt oder TÜV)
  • Erste-Hilfe-Kurs Bescheinigung (max. 2 Jahre)
  • Antragsgebühr
  • Bei begleitetem Fahren: Kopie Führerschein und Ausweis der Begleitperson

Neu im Fahrzeugpark ............ Kawasaki Z 125 .............. und Kawasaki Z 650