Rudis Fahrschule
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Mindestausbildung
Preise auf Anfrage im Büro zu den angegebenen Öffnungszeiten
Führerscheinklassen
Ausbildung wahlweise mit Schaltung oder Automatik!
Saßen Sie schon lange nicht mehr hinter dem Steuer oder fühlen sich unsicher im Straßenverkehr?
Auffrischungsfahrten machen wieder sicher und selbstständig.
Sie bekommen wieder ihren Spaß am Fahren.
Alle Ausbildungsfahrzeuge mit sehr guter Rundumsicht
Probezeit
Dauer der Probezeit
Laut Gesetz muss jeder Fahranfänger eine einmalige Probezeit von mindestens zwei Jahren durchlaufen.
Verlängerung der Probezeit
Wer sich nicht an die Regeln im Straßenverkehr hält, dem droht eine verlängerte Probezeit von vier anstatt von zwei Jahren.
Allerdings wird nicht bei jedem Verkehrsverstoß die Probezeit verlängert. Das hängt immer von der Schwere des Vergehens ab.
Woher weiß ich, wie ernst mein Verstoß war?
Damit man einen besseren Überblick über die Schwere der Vergehen bekommt, wurden sie in
A-Verstöße (schwerwiegend) und B-Verstöße (weniger schwerwiegend) untereilt.
Begehen Sie einen A-Verstoß, wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Leisten Sie sich danach noch einen A-Verstoß, werden Sie verwarnt und erhalten die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis schließlich wieder entzogen.
A-Verstöße
B-Verstöße
Tatbestand | Konsequenzen |
1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar |
A-Verstoß, der in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen steht | Besonderes Aufbauseminar |
1. A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung |
2. A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Fahrerlaubnisentzug |
1. B-Verstoß | keine Probezeitmaßnahmen |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar |
1. B-Verstoß in der verlängerten Probezeit | keine Probezeitmaßnahmen |
2. B-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung |
2. B-Verstoß in der verlängerten Probezeit | keine Probezeitmaßnahmen |
4. B-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Fahrerlaubnisentzug |
E- Scooter
E-Scooter fahren:
Diese Regeln müssen Sie im Straßenverkehr beachten
Wie für alle anderen Fahrzeuge auch, so gelten für E-Scooter gewisse Regeln, die bei der Teilnahme am Straßenverkehr beachtet werden müssen. Das hier sind die wichtigsten Grundsätze:
Nicht vergessen:
E-Scooter müssen versichert sein
Für einen E-Scooter muss eine Versicherung abgeschlossen werden.
Eine weitere Besonderheit, die Elektro-Roller von einem Fahrrad unterscheidet: Für einen E-Scooter muss eine Versicherung abgeschlossen werden. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden.
Notwendige Anmeldedokumente
Neu im Fahrzeugpark ............ Kawasaki Z 125 .............. und Kawasaki Z 650